Das neue Punktesystem 2014
Am 01.05.2014 wird aus dem Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister! Hierbei kommt es zu einer Vielzahl von Veränderungen. Die wichtigste ist hierbei die Umstellung der Punktebewertung.
Nachfolgend möchte ich Ihnen einen Überblick über das neue Fahreignungsregister geben:
Einteilung der Punkte:
Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro Geldbuße (früher ab 40 Euro) und Straftaten werden mit 1-3 Punkten, statt 1-7 Punkte geahndet.
Mit Punkten werden zukünftig Verstöße belegt, welche die Verkehrssicherheit gefährden. So gibt es z.B. keine Punkte mehr für das Fahren in die Umweltzone ohne grüne Plakette. Diese Verstöße werden aber nunmehr mit einem z.T. erheblich höheren Bußgeld geahndet.
Punkteumrechnung und Möglichkeiten des Punkteabbaus:
Punktestand Zuordnung ab 01.05.2014:
Tilgungsfristen von Punkten:
Nachfolgend möchte ich Ihnen einen Überblick über das neue Fahreignungsregister geben:
Einteilung der Punkte:
Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro Geldbuße (früher ab 40 Euro) und Straftaten werden mit 1-3 Punkten, statt 1-7 Punkte geahndet.
Mit Punkten werden zukünftig Verstöße belegt, welche die Verkehrssicherheit gefährden. So gibt es z.B. keine Punkte mehr für das Fahren in die Umweltzone ohne grüne Plakette. Diese Verstöße werden aber nunmehr mit einem z.T. erheblich höheren Bußgeld geahndet.
- 1 Punkt = Ordnungswidrigkeiten
- 2 Punkte = Ordnungswidrigkeiten mir Regelfahrverbot und Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis
- 3 Punkte = Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
2 Punkte werden dennoch eingetragen, auch wenn es dem Verteidiger gelingt, dass bei einer OWi mit Regelfahrverbot von der Verhängung des Fahrverbotes abgesehen wird.
Punkteumrechnung und Möglichkeiten des Punkteabbaus:
Punktestand Zuordnung ab 01.05.2014:
zum 30.04.2014:
- 1-3 Punkte 1 Punkt (Vormerkung)
- 4-5 Punkte 2 Punkte (Vormerkung)
- 6-7 Punkte 3 Punkte (Vormerkung)
- 8-10 Punkte 4 Punkte (Ermahnung)
- 11-13 Punkte 5 Punkte (Ermahnung)
- 14-15 Punkte 6 Punkte (Verwarnung)
- 16-17 Punkte 7 Punkte (Verwarnung)
- 18 Punkte 8 Punkte (Entzug)
Alte Einträge, welche nach dem neuen Punktesystem keine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen, werden zum 01.05.2014 gelöscht und nicht mit umgerechnet.
Bei 1-5 Punkten können Sie 1 Punkt durch die Teilnahme am "freiwilligen Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten" abbauen. Dies ist aber nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich! Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht, inbesondere gibt es keine behördliche Anordnung mehr.Bei einem Punktestand von 6-7 Punkten kann trotz der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kein Punkt mehr abgebaut werden!!!
ACHTUNG: Es gilt das Tattagprinzip. Dieses erlangt worallem im Rahmen des Punkteabbaus erhebliche Bedeutung! Nehmen wir an Sie haben 5 Punkte und begehen eine neue Ordnungswidrigkeit, können Sie keinen Punkt - trotz der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar - abbauen, wenn die neue Ordnungswidrigkeit später rechtskräftig geahndet wird, weil zum Zeitpunkt der Kursteilnahme bereits 6 Punkte zu berücksichtigen waren.
Tilgungsfristen von Punkten:
- 2,5 Jahre = Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt
- 5 Jahre = Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit 2 Punkten
- 10 Jahre = Straftaten mit 3 Punkten
Diese neuen Tilgungsfristen gelten für alle Eintragungen nach dem 01.05.2014! Für bestehende Einträge gelten weiterhin die alten Tilgungsfristen.
Jede Eintragung verjährt nun für sich selbst (bestehende Eintragungen werden nicht durch neue Eintragungen verlängert, sog. Tilgungshemmung) und die Frist für die Verjährung beginnt einheitlich ab Rechtskraft der Entscheidung - unabhängig von der Art des Verstoßes.
Die Überliegefrist beträgt weiterhin 1 Jahr.
Das könnte Sie auch interessieren: